Registrierung ist nötig
Wer über einen längeren Zeitraum unsere Lebensmittelausgabestelle nutzen möchte, erhält dafür auf Antrag eine Berechtigungskarte (=Ausweis). Diese ist zwölf Monate lang gültig. Mit der Karte können wöchentlich Lebensmittel abgeholt werden. Auf der Karte stehen Namen, die Anzahl der Personen der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft, deren Anschrift und das Ablaufdatum.
Für die Ausstellung wird zunächst der jeweilige Personalausweis bzw. die Geburtsurkunde der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen benötigt. Ebenso ist die Berechtigung durch die Vorlage des jeweiligen Einkommensbescheides (ALG II, Einkommen nach SGB II oder XII etc.) nachzuweisen. Für die Bearbeitung und Erstellung einer solchen Karte wird eine Gebühr von 2 Euro erhoben. Dieser Betrag wird für die Herstellung der Berechtigungskarten verwendet.
Ansprechpartner:
Jörg Weydling
05192-509 679
Registrierung von Neukunden:
freitags ab 14:30 Uhr




seit 31.01.2011





